Mein Großvater war in der NSDAP. Dann muss es doch eine Entnazifizierungsakte geben?
Nicht jede erwachsene Person wurde in den Nachkriegsjahren in Nordrhein-Westfalen entnazifiziert. Vielmehr sollten lediglich der gesamte öffentliche Dienst und Personen mit einem gewissen Einfluss in der Gesellschaft auf ihre NS-Vergangenheit überprüft werden. Ebenfalls überprüft wurden Personen, die vom Staat Leistungen beziehen wollten, wie zum Beispiel die Witwenrente.
Ebenso wurden einige Personen direkt nach dem Zweiten Weltkrieg interniert und durch die Britischen Militärregierung einem gesonderten Verfahren vor sog. Spruchgerichten unterzogen. Die dazugehörigen Akten befinden sich im Bundesarchiv.
Welche Entnazifizierungsakten liegen im Landesarchiv?
In der Abteilung Rheinland des Landesarchivs NRW liegen ausschließlich die Entnazifizierungsakten aus dem Land Nordrhein-Westfalen, also aus dem Rheinland, Westfalen und Ostwestfalen-Lippe. Hat sich die gesuchte Person beispielsweise außerhalb von NRW auf eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben, werden die Akten anderorts verwahrt, auch wenn sich der Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen befand.
Es gibt eine Entnazifizierungsakte zu meiner Großmutter. War sie also ein Nazi?
Es musste keine Belastung vorliegen, damit es zum Entnazifizierungsprozess kam. Die Prozesse wurden in Nordrhein-Westfalen hauptsächlich durchgeführt um zu prüfen, ob Personen in bestimmten Berufsgruppen eine Arbeitserlaubnis erhalten sollten bzw. konnten. Die Existenz einer Akte sagt erstmal nichts über die Aktivitäten einer Person innerhalb der nationalsozialistischen Strukturen aus. Mehr Informationen hierzu finden sich im Bereich "Entnazifizierungsakten".
Wie finde ich die Entnazifizierungsakte zu meinem Großvater?
Für die Recherche kann die Schlagwortsuche auf der Startseite (archive.nrw.de) genutzt werden. Benötigt werden hier Nachname und Geburtsdatum (Format TT.MM.JJJJ) der gesuchten Person. Unterliegt die gesuchte Person noch den archivgesetzlichen Sperrfristen, ist sie also z. B. nach 1925 geboren, ist sie nicht über das Internet recherchierbar. In diesem Fall kann eine Anfrage an das Landesarchiv Abt. Rheinland (rheinland[at]lav.nrw.de) gestellt werden. Weitere Tipps und Tricks zur Recherche finden sich unter "Entnazifizierungsakten".
Wie kann ich nicht digitalisierte Akten einsehen?
Noch nicht digitalisierte Akten können im Lesesaal eingesehen oder gegen Gebühr als digitale Kopie bestellt werden. Die Gebühren richten sich nach der Anlage zur Archivnutzungs- und Gebührenordnung NRW. Für Digitalisate erheben wir demnach 0,50€ pro gescannter Seite zzgl. einer Grundgebühr von 6€.
Weitere Informationen zur Bestellung von digitalen Reproduktionen finden sich unter "Nutzen". Aufgrund einer derzeit sehr hohen Anzahl von Anfragen zu den Entnazifizierungsbeständen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten von bis zu acht Wochen kommen.