Im Jahr 1782 gegründet, sorgten die Jülichschen Landdragoner, auch als die Gylischen Landdragoner bekannt, bis 1808 dafür, dass Ordnung und Sicherheit im damaligen Herzogtum Jülich herrschte. Kurfürst Karl Theodor war derjenige, der, nach mehreren missglückten Versuchen das Herzogtum vor Räuberbanden zu schützen, die Jülichschen Landdragoner gründen ließ. Demnach galten die Jülichschen Landdragoner als eine der ersten zivilen und uniformierten Landespolizei innerhalb des Herzogtums Jülich.
Die Landdragoner waren zudem direkt den Landständen des Herzogtums unterstellt. Landstände waren politische Institutionen, die die Interessen der Gesellschaft gegenüber dem Landesherren vertraten. Die Mitglieder der Landstände stammten meist aus dem Adel, der Kirche oder Vertreter einzelner Städte.
Im Landesarchiv befindet sich die Akte AA 0048 Berg, Landstände, Akten Nr. 703, der neben einer Stoffprobe für Uniformen auch verschiedenste Dokumente über die Verpflegung und die Uniformierung der Jülichschen Landdragoner enthält.
LAV NRW R, AA 0048 Berg, Landstände, Akten Nr. 703