Hintersassen des Landadels
Nachdem die Erben des 1567 verstorbenen Johann von Merveldt bereits seit 1577 in zweiter Instanz vor dem Reichskammergericht um die Herrschafts- und Besitzrechte an der Herrlichkeit Merfeld bei Dülmen prozessiert hatten, wurde 1592 diese Karte des umstrittenen Gebiets angefertigt.
Sie zeigt das von Wassergräben umgebene Haus Merfeld links unten und jene etwa 30 Höfe und Kotten in der westlichen Umgebung, die nicht nur Abgaben an das Haus Merfeld entrichten mussten, sondern auch dessen Gerichtsbarkeit unterstanden. Sie verweisen damit auf ein Kennzeichen vormoderner „Staatlichkeit“ im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation: Territoriale Herrschaft bedeutete keineswegs automatisch eine lückenlose und monopolartige Machtausübung; Landesherren wie hier der Fürstbischof von Münster mussten sich mit konkurrierenden, althergebrachten Rechten und Privilegien lokaler Adeliger auseinandersetzen.
Obrigkeit manifestierte sich also für die verstreute Bevölkerung in der Herrlichkeit Merfeld einerseits in der Gerichtshoheit ihres Grundherrn, andererseits – etwa bei Schatzungen – in den Beamten des fürstbischöflichen Amtes Dülmen.
LAVNRW W, W 051/ Kartensammlung A, Nr. 2412.